Initiative Parität Jetzt //

 
Unsere Forderung lautet: Keine Wahlrechtsreform ohne paritätische Regelungen! 
Der geringe Frauenanteil im Bundestag im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung ist ein Defizit an Demokratie, weil es Frauen von der gleich starken Teilhabe an den politischen Entscheidungen und somit an der Mitgestaltung unserer Gesellschaft ausschließt. 
2023 sollte eine Wahlrechtsreform beschlossen werden, die sicherstellt, dass die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages durch eine Begrenzung der Abgeordneten gewährleistet wird. Darüber hinaus hat die dazu eingesetzte Reformkommission den Auftrag, eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen (§ 55 Bundeswahlgesetz).

ParitätJetzt – weil Demokratie uns ALLE braucht

Dieser historische Moment der anstehenden Wahlrechtsreform war uns Anlass, öffentlichkeitswirksam auf dieses Defizit aufmerksam zu machen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich in den Social Media für Parität einzusetzen; dazu haben wir zusätzlich die Landingpage ParitätJetzt erstellt: Fünf Protagonisten - 3 Frauen und 2 Männer aus der Mitte unserer Gesellschaft -  werben mit ihrem Gesicht und ihren Statements (Testimonials & Videos) für Parität; ebenso unterstützen uns die Journalistin Petra Gerster und Ex-Fernsehmoderator Ulrich Wickert.
Und weil es uns ALLE angeht, können/sollen auch alle selbst aktiv werden:
Mach mit lautete daher die Aufforderung an alle Büregerinnen und Bürger:
ParitätJetzt – weil Demokratie uns alle braucht!

                   Beschluss & Urteil  zur Wahlrechtsreform 2024

Trotz aller Proteste & Aktionen hat die Wahlrechts –Kommission die geforderte paritätische Zusammensetzung des Bundestages nicht berücksichtigt;
die Einführung von Regelungen bzgl. Parität wurde einfach ‚verschoben`!

Die beschlossene Neuregelung der Wahl­rechtsreform (März 2024), https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896 wurde allerdings von der CSU & den Linken nicht akzeptiert, was zu einer Klage am Bundesverfassungsgericht führte.

Das Urteil dazu (Juli 2024) lautete: Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-064.html

Wir fordern deshalb weiterhin ein paritätisches Wahlrecht, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik faktisch umzusetzen. Denn trotz aller Beschlüsse/Urteile, der geringe Frauenanteil im Bundestag - im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung - bleibt weiterhin bestehen.

Nächstes Ziel ist das Manifest im Oktober 2024 in Berlin!