Verein Parité in den Parlamenten


Der am 5. August 2020 gegründete Verein Parité in den Parlamenten kämpft für die paritätische Wählbarkeit von Frauen und für mehr Frauen in den Parlamenten. 
Wir verfolgen eine umfassende Durchsetzung der Parität in allen Bereichen, 
– der Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft.  

Die Idee der Parité muss  überregional & überparteilich weiter getragen werden, – von Frauen und Männern!  Die Teilhabe an der politischen Macht  bleibt ein weiteres Ziel zur Umsetzung von Gleichberechtigung mit Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger.

Satzung

Aktionsbündnis & Popularklage 

 Diese Forderungen haben sich aus dem Münchner Aktionsbündnis (Parité in den Parlamenten) entwickelt, das 2014 mit dem Ziel gegründet wurde, durch eine Popularklage  die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Wahlgesetze gerichtlich überprüfen zu lassen, –
weil sie die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile verhindern und eine effektive Einflussnahme des Volkes
auf die Staatsgewalt einschränken.
Da die Bayerische Verfassung (als einzige in ganz Deutschland) jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit bietet durch eine Popularklage prüfen zu lassen, ob ein garantiertes Grundrecht durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen verletzt wird, wurde daher

am 30. November 2016 vom Münchner Aktionsbündnis die Popularklage (mit 151 Antragstellerinnen und Antragsteller – vertreten durch  Frau Prof. Dr. Silke Laskowski) beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. (S. Laskowski s. Archiv )
Am 26. März 2018 wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH Bayern) die Klage ab. http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-vii-16.pdf
Am 3. Mai 2018 legte Frau Prof. Dr. Silke Laskowski Beschwerde (i.A. des Bündnisses)gegen die Entscheidung des VerfGH Bayern zum Bundesverfassungsgericht ein. (Begründung s. Archiv). 


Entscheidung und Ziel

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. 2.21 die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Popularklage als unzulässig zurückgewiesen
Das Positive aber ist, dass es keine Entscheidung zu materiell-rechtlichen Fragen ist;
 d.h. die Frage, ob paritätische Regeln in den Wahlgesetzen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, ist damit weiterhin unbeantwortet.
Genügend Motivation, um für ein paritätisches Wahlrecht zu streiten und in Zukunft weitere durchzusetzende Ziele & Forderungen bzgl. der Parité voranzutreiben (Archiv

Kampagne  #ParitätJetzt

Die geringe Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten muss endlich beendet werden!
Dazu wurde 2021 vom Verein mit Unterstützung von Prof. Rita Süßmuth die Kampagne ParitätJetzt - weil Demokratie uns ALLE  braucht  ins Leben gerufen.
Nach einjähriger Vorarbeit gab es zur Unterstützung der Kampagne einen Zusammenschluss von Frauen und Männern aus verschiedenen  Vereinen, Organisationen und Netzwerken zur
Initiative ParitätJetzt //.
Am 22.9.22 startete mit einer Pressekonferenz  in Berlin die bundesweiten Kampagne
ParitätJetzt – weil Demokratie uns alle braucht